Verzicht auf Schlachtgebühr soll regionale Strukturen stärken

25.01.21 –

Immer mehr Menschen setzen auf regionale Lebensmittel und bevorzugen frische, saisonale Gerichte von Produzenten direkt aus der Umgebung. Diesen Trend will die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen und beantragt die Aussetzung der Gebühren für Kontrollen zur Fleischhygiene für kleinere, regionale Betriebe.

Insbesondere die meist familiär geführten Handwerksbetriebe in der Region brauchen jede Unterstützung in den bestehenden Wettbewerbsstrukturen. Denn das auf Masse und Kostenersparnis getrimmte System der großen Schlachtfabriken wie Tönnies und Westfleisch führte in der Vergangenheit zu einer starken Marktkonzentration zulasten regionaler Betriebe, Tierschutz und bäuerlicher Landwirtschaft. Besonders das Corona-Infektionsgeschehen in den Fleisch verarbeitenden Großbetrieben im Sommer 2020 hat allen Bürger*innen die Probleme der Schlachtindustrie für die Mitarbeitenden und Tiere. Ursächlich dafür ist, dass zunehmend wenige Großunternehmen einen erheblichen Einfluss auf das gesamte Preisgeschehen ausüben.

Dieser Entwicklung leisten im Kreis Steinfurt letztlich auch Gebührenordnungen mit ihrer begünstigenden Wirkung gegenüber Großbetrieben Vorschub.

Laut Gebührenstaffel fallen etwa für die Fleischuntersuchung je Schwein mit 15,52 Euro für Schlachtungen von bis zu fünf Tieren doppelt so hohe Kosten je Tier an als bei Schlachtungen von 120 und mehr Schweinen, deren Untersuchung je Tier dann mit 7,65 Euro berechnet wird.

Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, sich für eine zeitlich befristete Aussetzung der Gebühren bis 2024 zu entscheiden. Letztlich geht es auch um das Signal, dass die richtigen Lehren aus den Fehlentwicklungen gezogen werden, die in Mega-Schlachtbetrieben im Zuge der Corona-Pandemie sichtbar geworden sind. Die fehlenden Einnahmen könnten unter anderem durch eine strikte Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, das Tierseuchen-Tiergesundheitsgesetz, das Lebensmittel- und das Futtermittelgesetz und  das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz  zum Teil gegenfinanziert werden.