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12.06.23 –
So zeitnah wie möglich werden zwei zusätzliche Vollzeitstellen im Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung eingerichtet. Wenn im Kita-Jahr an mehr als zehn Tagen ein ganztägiger Ausfall der Betreuung in der Kita wegen Personalausfall vorlag, wird der Elternbeitrag für die betreffende Einrichtung für einen Monat erlassen. Und der Kreis Steinfurt setzt die Förderung der Personalkosten der Bildung-und-Teilhabe-Beratung an den Grundschulen des Kreises im Jahr 2024 mit 300.000 Euro weiterhin fort. Die Kreistagsfraktion freut sich über die Zustimmung zu ihren Anträgen in diesen Angelegenheiten bei der jüngsten Kreistagssitzung.
Die Arbeit im Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung ist in vielerlei Hinsicht herausfordernd und wichtig zugleich. Für die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer sind die zu treffenden Entscheidungen oftmals von entscheidender Bedeutung. Einer zeitnahen Antragsbearbeitung kommt daher in diesem Bereich eine wichtige Bedeutung zu. Mit der bisherigen Personalausstattung ist eine Abarbeitung der vorhandenen Rückstände in angemessener Zeit nicht realistisch. Deswegen bedarf es einer personellen Verstärkung, um zunächst die Rückstände abzubauen und dann in einem zweiten Schritt das Amt in die Lage zu versetzen die „Integrationsarbeit“ (z.B. schnellere Aufnahme von Erwerbstätigkeiten) zu forcieren. Mit der Entscheidung des Kreistags ist ein erster Schritt in diese Richtung getan.
Ebenfalls eine wichtige Funktion für die Integrationsarbeit erfüllt die Bildung-und-Teilhabe-Beratung (BuT) an den Grundschulen des Kreises. Angeregt durch einen Antrag der GRÜNEN Kreistagsfraktion setzt der Kreis Steinfurt die Förderung der Personalkosten im Jahr 2024 mit 300.000 Euro weiterhin fort. Die Mittel werden auf die Kommunen gemäß ihrem Anteil an BuT-Leistungsberechtigten im Grundschulalter verteilt. Sofern die Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepakets auch im Jahr 2025 unverändert wahrgenommen werden, erfolgt auch für diesen Zeitraum eine Förderung in gleicher Höhe.
Viele Familien sind seit Monaten immer wieder von Betreuungsausfällen in Kindertagesstätten betroffen. Auf Initiative der GRÜNEN im Kreistag ist jetzt die finanzielle Entlastung der Eltern bei Betreuungsausfall beschlossen worden. Wenn im Kita-Jahr an mehr als 10 Tagen ein ganztägiger Ausfall der Betreuung in der Kita wegen Personalausfall vorlag, wird der Elternbeitrag für die betreffende Einrichtung für einen Monat erlassen. Für einen weiteren Monat bei mehr als 30 Tagen ganztägigem Ausfall der Betreuung. Dies gilt bereits für dieses Kita-Jahr. Neben weiteren Maßnahmen zur Sicherung bzw. Wiederherstellung eines guten und verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebotes in den Kindertagesstätten, besteht auch im Hinblick auf die finanzielle Belastung der betroffenen Familien dringend Handlungsbedarf. Dem ist mit der Zustimmung zu dem entsprechenden Antrag der GRÜNEN Kreistagsfraktion durch den Kreistag jetzt Rechnung getragen worden.
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