Verfassungsgericht zum Klimaschutzgesetz

03.05.21 –

Grüne: Was folgt daraus für den Kreis Steinfurt?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ist ein Durchbruch. Es zeigt: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist unzureichend und damit verfassungswidrig, weil es die Freiheitsrechte kommender Generationen verletzt. „Auf den Punkt gebracht heißt dieses Urteil: Klimaschutz heute sichert Freiheit morgen. Das wird nicht ohne Folgen für den Kreis Steinfurt bleiben“, kommentiert Dr. Jan-Niclas Gesenhues für die Grüne Kreistagsfraktion.

Als Vorsitzender des Umweltausschusses hat er daher dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Unter Tagesordnungspunkt eins der Einladung für die nächste Sitzung des Umweltausschusses heißt es jetzt: „Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz - Bedeutung für den Kreis Steinfurt“.

Gesenhues: „Dieses Urteil gibt vor, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz jetzt nachlegen muss. Damit wird sich auch der rechtliche Rahmen für den Klimaschutz im Kreis Steinfurt ändern. Heißt konkret: Der Kreis muss beim Klimaschutz noch eine Schippe drauflegen. Wir werden im Umweltausschuss beraten, wie wir unser Ziel zur Klimaneutralität deutlich vorziehen und den Natur- und Klimaschutz besser fördern können. Das sichert unsere Freiheit für die Zukunft und schafft nachhaltige Jobs in Energiewirtschaft, Handwerk, Industrie und Landwirtschaft.“

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